Beschreibung der Fahrradtypen
- Kinderfahrräder
- Kinderstraßenfahrräder
- Jugendfahrräder
- City- oder Stadträder
- Trekking-Räder
- Mountainbikes (MTB)
- Allterrainbike (ATB)
- Trekking-Cross-Fahrräder
- Fitness-Bikes
- Rennräder
- E- Bikes
- Spezielle Fahrräder
1. Kinderfahrräder
Bei Kinderfahrrädern handelt es sich um Fahrräder mit einer Laufradgröße von 12 – 20 Zoll. Diese Fahrräder sind nicht mit Beleuchtungs-Einrichtungen und Reflektoren
nach StVZO ausgestattet und dürfen deshalb nicht auf der Straße benutzt werden. Generell müssen Kinder bis zu einem Alter von 8 Jahren den Gehweg benutzen. Kinder zwischen 8 und 10 Jahren dürfen den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen. Das Angebot an solchen Fahrrädern ist vielfältig. Beim Kauf sollte jedoch darauf geachtet werden, daß die Fahrradgröße zum Kind paßt. Als Regel gilt, daß das Kind auf dem Sattel sitzend sicher mit dem gesamten Fuß auf dem Boden stehen kann. Bei der Ausstattung muß auf sicher funktionierende Bremsen und kindgerechte Komponenten Wert gelegt werden, die der Greifweite und den Greifkräften von Kinderhänden entsprechen. Dies gilt vor allem für die verwendeten Bremshebel. Die Kinderspielfahrräder bis zu einer max. Sattelhöhe von 435 mm fallen in den Geltungsbereich der europäischen Spielzeugrichtlinie und müssen mit einem CE-Zeichen versehen sein. Zum Erlernen des Radfahrens können Stützräder verwendet werden.
2. Kinderstraßenfahrräder
Hierbei handelt es sich grundsätzlich um Fahrräder, wie bereits unter dem Punkt 1 beschrieben. Der Unterschied liegt hauptsächlich in der Ausstattung mit einer Beleuchtungsanlage und Reflektoren nach StVZO. Dennoch gilt, daß Kinder bis zu einem Alter von 8 Jahren nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen, sondern den Gehweg benutzen müssen.
3. Jugendfahrräder
Diese Fahrräder mit einer Laufradgröße von 20-24 Zoll unterscheiden sich, außer durch die Größe, kaum noch von Fahrrädern für Erwachsene. Jugendfahrräder werden bereits in allen erdenklichen Ausführungen und Ausstattungen angeboten. Es gibt sie als MTB’s, ATB`s, Trekking-, City- und Rennräder.
Die Komponenten für Bremsen und Schaltung sollten jedoch auch hier auf die spezifische Nutzergruppe abgestimmt sein. Es ist darauf zu achten, daß Jugendfahrräder der Größe des Kindes/Jugendlichen entsprechen und, falls diese auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden sollen, mit einer kompletten Ausstattung nach StVZO (Beleuchtung, Reflektoren, Klingel etc.) ausgerüstet sind.
4. City- oder Stadträder
Das City- oder Stadtrad ist, wie der Name schon sagt, speziell für die Nutzung in der Stadt aber auch für kleinere Ausflüge konzipiert und wird mit einer Reifengröße von 26 und 28 Zoll angeboten.
Es ist mit allen nützlichen und notwendigen Komponenten, wie Gepäckträger, Lichtanlage und Schutzblechen ausgestattet. Die Mehrheit der angebotenen Fahrräder verfügt über eine Nabenschaltung mit Rücktrittbremse. Die Entwicklung gerade dieses Fahrradtyps ist in den letzten Jahren sehr schnell vorangeschritten. Neben dem Einbau von Federungssystemen in der Vorderradgabel und der Sattelstütze gibt es auch ein breites Angebot an vollgefederten Cityrädern. Der Fahrkomfort hat hierdurch ganz erheblich zugenommen und damit auch der Fahrspaß. Zusätzlich können diese Fahrräder durch hochwertige Komponenten, wie zum Beispiel Nabendynamos, hydraulische Bremsen und höhenverstellbare Lenkervorbauten aufgewertet werden.
5. Trekking-Räder
Trekking- oder auch Reiseräder sind, wie auch die Cityräder, mit allen Komponenten und Ausstattungs-Teilen ausgerüstet, die für die Nutzung auf öffentlichen Straßen und zum Transport von Gepäck erforderlich sind.
Die Reifengröße ist mit 28 Zoll auf die Bedürfnisse zugeschnitten, neben längeren Touren auch mal abseits der befestigten Straßen fahren zu können. Mit der Auswahl der Reifen, grob- oder feinstollig, besteht die Möglichkeit eine Anpassung an das überwiegende Einsatzgebiet vorzunehmen. Im Gegensatz zum Cityrad sind Trekkingräder überwiegend mit 21-, 24- oder 27-Gang Kettenschaltungen oder 14-Gang Nabenschaltung und mit Vorder- und Hinterrad-Felgenbremse ausgerüstet. Federgabeln und gefederte Sattelstützen werden auch bei diesen Produkten verstärkt eingesetzt, um den Komfort zu erhöhen.
6. Mountainbikes (MTB)
Seit Ende der 80er Jahre nimmt das MTB einen großen Marktanteil im Fahrradangebot ein. Mit einer Reifengröße von 26 Zoll, grobstolliger Bereifung, Kettenschaltung und einer sportlichen Sitzposition ist es für den Gelände-Einsatz konzipiert.
Dabei hat sich die verwendete Technik in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt. Neben den ungefederten Modellen gibt es Ausführungen mit Federgabel (hard-tail) und vollgefederte MTB’s (full suspension). Auch die Rahmengeometrie und das verwendete Material haben sich gewandelt. V-Brakes, Scheibenbremsen und hochwertige Lenker- und Sattelkomponenten ermöglichen eine zusätzliche Anpassung der Produkte an die individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen. Da diese Fahrräder für die Nutzung abseits von öffentlichen Straßen vorgesehen sind, ist keine Ausstattung nach StVZO vorhanden. Diese muß nachträglich montiert werden, falls auch auf Straßen gefahren werden soll.
7. Allterrainbike (ATB)
Das ATB unterscheidet sich vom MTB durch die zusätzliche, serienmäßige Ausstattung nach StVZO.
Bedingt durch diese Zusatzkomponenten und dem damit verbundenem höheren Gewicht ist eine sportliche Nutzung weniger vorgesehen. Dieses Fahrrad soll die Vorteile eines MTB im Gelände mit der alltäglichen Nutzung auf der Straße verbinden.
8. Trekking-Cross-Fahrräder
Eine Fahrrad-Kategorie, die den sportlichen Rahmen des Mountainbikes mit den Vorteilen einer 28 Zoll -Bereifung verbindet ist das Trekking-Cross-Fahrrad.
Durch die größeren Räder eignet es sich besser zu Trainingszwecken auf der Straße, kann jedoch auch im leichten Gelände eingesetzt werden. Bei der Nutzung auf öffentlichen Straßen muss auf eine Ausstattung entsprechend der StVZO-Anforderungen geachtet werden. (Beleuchtung, Reflektoren, Klingel)
9. Fitness-Bikes
Das Fitness-Bike ist eine Fahrrad-Kategorie, die erst seit relativ kurzer Zeit angeboten wird.
Es verbindet in seinen Grundzügen den Sitz- und Fahrkomfort eines Mountainbikes mit dem dynamisch sportlichen Fahren eines Rennrades. Fitness-Bikes sind mit einer Ketten- oder Nabenschaltung ausgestattet, um die Trittfrequenz möglichst in allen Geschwindigkeitsbereichen konstant halten zu können. Die Bereifung liegt mit einer Breite von 28 mm bis 37 mm unterhalb der Dimensionen des Mountainbikes und sorgt damit für einen geringeren Rollwiderstand.
10. Rennräder
Das Rennrad ist in seiner gesamten Konstruktion auf das Erreichen möglichst hoher Geschwindigkeiten auf der Straße ausgelegt.
Dies zeigt sich in der besonders leichten, jedoch verwindungssteifen Rahmenkonstruktion, den schmalen, fast profillosen, rollwiderstandsoptimierten 28 Zoll Rädern, dem Rennlenker und dem geringen Gesamtgewicht von häufig schon unter 10kg. Eine möglichst gebeugte Sitzposition soll für eine Reduzierung des Luftwiderstandes sorgen. Auch bei den Rennrädern hat eine sprunghafte technische Weiterentwicklung stattgefunden. Insbesondere im Schaltungsbereich (bei Verwendung von 10-fach-Gruppen bis zu 30 Gänge), aber auch bei anderen Komponenten wie Felgen und Reifen. Rennräder sind aufgrund des Einsatzzweckes nicht mit Beleuchtungs-Einrichtungen ausgestattet. Für die Benutzung auf öffentlichen Straßen gilt eine Ausnahmeregelung von den Vorschriften der StVZO für Rennräder bis zu einem Gewicht von 11kg. Diese dürfen mit Batteriebeleuchtung betrieben werden.
11. Pedelecs und E-Bikes
Fahrräder mit einem unterstützenden Elektoantrieb, kurz Pedelecs, sind in den letzten Jahren verstärkt auf den Markt gekommen.
Bei diesen Fahrrädern befindet sich in der Vorderrad- oder Hinterradnabe bzw. dem Tretlager ein Elektromotor, der durch eine Batterie mit Energie versorgt wird. Die vom Fahrradfahrer aufgebrachte Pedalkraft wird von diesem Elektromotor unterstützt, so dass auch Steigungen oder Gegenwind kein Problem mehr darstellen. Die Pedelecs sind aus der EU-Betriebserlaubnis ausgenommen, gelten also weiterhin als Fahrräder, wenn eine maximale Nenndauerleistung von 250 W und eine Höchstgeschwindigkeit mit Motorunterstützung von 25 km/h nicht überschritten wird. Wenn diese Grenzwerte eingehalten werden, ist weder eine Versicherung noch ein Führerschein oder Helm erforderlich. Die so genannten E-Bikes sind im Gegensatz dazu mit einem Elektromotor ausgestattet, dessen Leistungsabgabe über einen Drehgriff am Lenker stufenlos geregelt werden kann. Diese E-Bikes sind Leichtmofas im Sinne der StVZO und dürfen eine Leistung von bis zu 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h aufweisen. Bis zu dieser Geschwindigkeitsgrenze benötigt der Fahrer keinen Helm. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungs-Kennzeichen sind jedoch erforderlich.
12. Spezielle Fahrräder
Neben den bereits beschriebenen Fahrradtypen gibt es noch eine Vielzahl weiterer spezieller Produkte, die an dieser Stelle nur kurz aufgezählt werden sollen: Das Tandem ist sicherlich neben den Falträdern noch eines der bekannteren Modelle.
Liege- oder Sesselräder sind noch immer eine seltene Erscheinung im
Straßenverkehr. Speziell zur Lastenbeförderung werden Lastenräder wie zum Beispiel Post- oder Bäckerräder angeboten.
Für die speziellen Bedürfnisse von behinderten Menschen gibt es eine Vielzahl von sehr individuell gestalteten Behindertenräder, deren Anschaffung zum Teil von den Krankenkassen bezuschußt wird.

