
ZIV sichert fairen Wettbewerb: Vorstand beschließt klare Regeln zum Umgang mit sanktionierten Unternehmen
Berlin, 24. Februar 2026 | Der Vorstand des ZIV – Die Fahrradindustrie hat einstimmig beschlossen, ein standardisiertes Verfahren zur Überprüfung von Mitgliedsantrag stellenden Unternehmen auf relevante Sanktionslisten einzuführen. Gelistete Unternehmen werden nicht in den Verband aufgenommen. Ziel ist es, die Compliance des Verbands und seiner Mitglieder mit internationalen Sanktionsregimen zu gewährleisten, Risiken zu minimieren und fairen Wettbewerb zu sichern.
Künftig werden alle Mitgliedsanträge auf Eintragungen auf relevanten Sanktionslisten, insbesondere der EU und USA, geprüft. Sanktionslisten sind offizielle Verzeichnisse von Personen oder Unternehmen, gegen die internationale oder nationale Wirtschaftssanktionen verhängt wurden. Von besonderer Bedeutung sind hierbei Listen, bei denen bereits die Zusammenarbeit oder Belieferung zu eigenen Leistungen führen kann («Secondary sanctions»). Das Verfahren gilt auch für bestehende Mitglieder und wird nach Einführung schrittweise umgesetzt. Bei der Umsetzung unterstützt eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei den Verband.
Unternehmen, die selbst oder deren verbundene Unternehmen auf relevanten Sanktionslisten stehen, können nicht Mitglied im ZIV werden; entsprechende Anträge werden abgelehnt. Bei Eintragungen auf nicht-relevanten Listen entscheidet künftig die Mitgliederversammlung über die Aufnahme.
Burkhard Stork, Geschäftsführer des ZIV: «Als Verband tragen wir eine besondere Verantwortung: Wir müssen nicht nur faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Mitglieder einfordern, sondern korrektes Verhalten auch aktiv absichern. Mit dem neuen Prüfverfahren setzen wir klare Standards und handeln konsequent – denn Compliance ist kein Lippenbekenntnis, sondern gelebte Praxis. Gleichzeitig beziehen wir unsere Mitglieder transparent in den Prozess ein, um gemeinsam Risiken zu minimieren und Rechtssicherheit zu schaffen.»
Der Beschluss unterstreicht das Engagement des ZIV für rechtssichere und transparente Mitgliedschaft. Er dient dem Schutz der Mitglieder, des Verbandes und seiner Repräsentant:innen vor unbeabsichtigten Sanktionsfolgen und soll dazu beitragen, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
Künftig werden alle Mitgliedsanträge auf Eintragungen auf relevanten Sanktionslisten, insbesondere der EU und USA, geprüft. Sanktionslisten sind offizielle Verzeichnisse von Personen oder Unternehmen, gegen die internationale oder nationale Wirtschaftssanktionen verhängt wurden. Von besonderer Bedeutung sind hierbei Listen, bei denen bereits die Zusammenarbeit oder Belieferung zu eigenen Leistungen führen kann («Secondary sanctions»). Das Verfahren gilt auch für bestehende Mitglieder und wird nach Einführung schrittweise umgesetzt. Bei der Umsetzung unterstützt eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei den Verband.
Unternehmen, die selbst oder deren verbundene Unternehmen auf relevanten Sanktionslisten stehen, können nicht Mitglied im ZIV werden; entsprechende Anträge werden abgelehnt. Bei Eintragungen auf nicht-relevanten Listen entscheidet künftig die Mitgliederversammlung über die Aufnahme.
Burkhard Stork, Geschäftsführer des ZIV: «Als Verband tragen wir eine besondere Verantwortung: Wir müssen nicht nur faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Mitglieder einfordern, sondern korrektes Verhalten auch aktiv absichern. Mit dem neuen Prüfverfahren setzen wir klare Standards und handeln konsequent – denn Compliance ist kein Lippenbekenntnis, sondern gelebte Praxis. Gleichzeitig beziehen wir unsere Mitglieder transparent in den Prozess ein, um gemeinsam Risiken zu minimieren und Rechtssicherheit zu schaffen.»
Der Beschluss unterstreicht das Engagement des ZIV für rechtssichere und transparente Mitgliedschaft. Er dient dem Schutz der Mitglieder, des Verbandes und seiner Repräsentant:innen vor unbeabsichtigten Sanktionsfolgen und soll dazu beitragen, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
ZIV – Die Fahrradindustrie
Der ZIV – Die Fahrradindustrie ist die nationale Interessenvertretung und starke Stimme der deutschen und internationalen Fahrradindustrie – inklusive Import und Großhandel sowie etablierter Unternehmen und Start-ups aus dem gesamten Eco-System Fahrrad. Als Branchenverband bündelt und vertritt der ZIV die Interessen von rund 140 Mitgliedsunternehmen gegenüber den Gesetzgebern in der EU und in Deutschland, der Regierung, Behörden, Medien, Institutionen und Organisationen. Rund 90 Prozent der 2024 in Deutschland produzierten Fahrräder und E-Bikes stammen von Mitgliedsunternehmen des ZIV, die zusätzlich zum Absatz im Binnenmarkt jährlich 1,3 Mio. Fahrzeuge exportieren.
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