
Verbände wollen Rechtsrahmen für schwere E-Lastenräder verbessern
Berlin, 24. April 2026 | An diesem Wochenende findet in Freiburg die Internationale Spezialradmesse SPEZI statt. Hier wird eine große Bandbreite von Fahrrädern und E-Bikes jenseits des klassischen Diamant-Rahmens präsentiert – darunter E-Lastenräder aller Größen. Im Vorfeld der SPEZI kündigen die Branchenverbände ZIV – Die Fahrradindustrie, Zukunft Fahrrad und der Radlogistikverband Deutschland (RLVD) einen gemeinsamen Vorschlag an, wie schwere E-Lastenräder zukünftig besser europäisch reguliert werden könnten:
ZIV – die Fahrradindustrie, Zukunft Fahrrad und Radlogistikverband Deutschland (RLVD) vertreten gemeinsam die Position, dass Fahrzeuge nach EN 17860-4 (schwere, mehrspurige, Lastenräder) die fahrradrechtlichen Privilegien behalten müssen: Sie dürfen auf geeigneten Radwegen fahren, benötigen keinen Führerschein, kein Versicherungskennzeichen und keine Typgenehmigung. Diese Privilegien sind eine wesentliche Grundlage für den erfolgreichen Einsatz dieser Fahrzeuge.
Vor dem Hintergrund eines dynamisch wachsenden und innovativen Ökosystems von Herstellern und Komponentenanbietern setzen sich die Verbände für klare und verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen ein, die langfristige Planungssicherheit bieten und Innovation fördern.
Der ZIV – Die Fahrradindustrie hat im April 2025 die Position «E-Bike – aktive Mobilität als Erfolgsfaktor» für Elektrofahrräder bis 300 kg Gesamtgewicht veröffentlicht, dazu ist eine konstruktive Debatte zwischen den Verbänden entstanden. Jetzt wollen ZIV – Die Fahrradindustrie, Zukunft Fahrrad und RLVD zusammen einen Vorschlag erarbeiten, wie Fahrzeuge nach EN 17860-4 (schwere, mehrspurige Lastenfahrräder) regulatorisch klar und nachvollziehbar innerhalb der EU-Regulierung eingeordnet werden können – einschließlich der Frage, ob eine eigenständige Unterkategorie innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens sinnvoll zur Abbildung dieser Fahrzeugklasse beitragen kann.
Die Verbände sehen in diesem gemeinsamen Ansatz einen wichtigen Schritt, diese Fahrzeuge für die Radlogistik und andere Nutzungen dauerhaft in einem geeigneten, durchsetzbaren und zukunftsfähigen europäischen Rechtsrahmen zu verankern.
Mit dieser Initiative setzen ZIV – Die Fahrradindustrie, Zukunft Fahrrad und RLVD ein sichtbares Zeichen für konstruktive Zusammenarbeit und die gemeinsame Entwicklung praxisnaher Lösungen.
Den Vorschlag wird eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Verbände ausarbeiten. Daran nehmen teil:
ZIV – die Fahrradindustrie, Zukunft Fahrrad und Radlogistikverband Deutschland (RLVD) vertreten gemeinsam die Position, dass Fahrzeuge nach EN 17860-4 (schwere, mehrspurige, Lastenräder) die fahrradrechtlichen Privilegien behalten müssen: Sie dürfen auf geeigneten Radwegen fahren, benötigen keinen Führerschein, kein Versicherungskennzeichen und keine Typgenehmigung. Diese Privilegien sind eine wesentliche Grundlage für den erfolgreichen Einsatz dieser Fahrzeuge.
Vor dem Hintergrund eines dynamisch wachsenden und innovativen Ökosystems von Herstellern und Komponentenanbietern setzen sich die Verbände für klare und verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen ein, die langfristige Planungssicherheit bieten und Innovation fördern.
Der ZIV – Die Fahrradindustrie hat im April 2025 die Position «E-Bike – aktive Mobilität als Erfolgsfaktor» für Elektrofahrräder bis 300 kg Gesamtgewicht veröffentlicht, dazu ist eine konstruktive Debatte zwischen den Verbänden entstanden. Jetzt wollen ZIV – Die Fahrradindustrie, Zukunft Fahrrad und RLVD zusammen einen Vorschlag erarbeiten, wie Fahrzeuge nach EN 17860-4 (schwere, mehrspurige Lastenfahrräder) regulatorisch klar und nachvollziehbar innerhalb der EU-Regulierung eingeordnet werden können – einschließlich der Frage, ob eine eigenständige Unterkategorie innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens sinnvoll zur Abbildung dieser Fahrzeugklasse beitragen kann.
Die Verbände sehen in diesem gemeinsamen Ansatz einen wichtigen Schritt, diese Fahrzeuge für die Radlogistik und andere Nutzungen dauerhaft in einem geeigneten, durchsetzbaren und zukunftsfähigen europäischen Rechtsrahmen zu verankern.
Mit dieser Initiative setzen ZIV – Die Fahrradindustrie, Zukunft Fahrrad und RLVD ein sichtbares Zeichen für konstruktive Zusammenarbeit und die gemeinsame Entwicklung praxisnaher Lösungen.
Den Vorschlag wird eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Verbände ausarbeiten. Daran nehmen teil:
- für den ZIV – Die Fahrradindustrie: Tim Salatzki (Leiter Technik & Normung), Sebastian Grassow (Referent für Technik und Normung)
- für Zukunft Fahrrad: Arne Behrensen (Senior Expert Transportwende)
- für den RLVD: Helge Neubauer (stellv. Bundesvorsitzender) und Sebastian Bächer (Fachvorstand International)
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ZIV – Die Fahrradindustrie
Der ZIV – Die Fahrradindustrie ist die nationale Interessenvertretung und starke Stimme der deutschen und internationalen Fahrradindustrie – inklusive Import und Großhandel sowie etablierter Unternehmen und Start-ups aus dem gesamten Eco-System Fahrrad. Als Branchenverband bündelt und vertritt der ZIV die Interessen von rund 140 Mitgliedsunternehmen gegenüber den Gesetzgebern in der EU und in Deutschland, der Regierung, Behörden, Medien, Institutionen und Organisationen. Rund 90 Prozent der 2025 in Deutschland produzierten Fahrräder und E-Bikes stammen von Mitgliedsunternehmen des ZIV, die zusätzlich zum Absatz im Binnenmarkt jährlich 1,4 Mio. Fahrzeuge exportieren.
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