Durch die ständige Zunahme der Komplexität der Produkte, steigen auch die Anforderungen an die technische Entwicklung.
Die sicherheitstechnische Normung auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene stellt eine Grundlage dafür dar, dass der freie Warenverkehr mit Fahrrädern, E-Bikes sowie Komponenten und Zubehör weltweit möglich ist. Der ZIV hat deshalb den Vorsitz dieser Normungsgremien übernommen, um diese Aktivitäten zu initiieren und zu unterstützen, falls erforderlich. Inzwischen stehen für fast alle Produkte rund um die Themen Fahrrad und E-Bike europäische und internationale Normen zur Verfügung, die auf dem aktuellen Stand der Technik sind. Diese stellen für die Industrie eine hervorragende Basis zur Beurteilung der Sicherheit ihrer Produkte dar.
Die ständige Zunahme der Bedeutung von E-Bikes für den deutschen und europäischen Markt hat dazu geführt, dass diese zu einem der Schwerpunktbereiche der Arbeiten und Dienstleistungen des ZIV geworden sind. Diverse Arbeitsgruppen beschäftigen sich deshalb mit allen Themen rund um diese Fahrzeuge, von der Normung über die Risikoanalyse bis hin zur Entsorgung der Batterien und des Gefahrguttransportes. Der ZIV hat ein dichtes Netzwerk mit Experten aufgebaut und arbeitet selbst in diversen externen Arbeitsgruppen mit, die sich mit diesen Themen beschäftigen.
Neben den E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h mit Unterstützung des Elektromotors, die straßenverkehrsrechtlich als Fahrräder eingestuft sind, werden auch s.g. schnelle E-Bikes bis 45 km/h angeboten. Diese sind Kraftfahrzeuge und müssen eine Typgenehmigung nach der EU-Verordnung 168/2013 aufweisen. Der ZIV unterstützt seine Mitglieder bei der Typgenehmigung und versucht auf europäischer Ebene die Weiterentwicklung der Anforderungen mit zu gestalten. Dies gilt sowohl für die fahrzeugspezifischen Anforderungen als auch für die Vorschriften bezüglich der Nutzung im Straßenverkehr.
Die für Fahrräder und E-Bikes 25 relevanten straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen werden in Deutschland national in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. In § 67 StVZO sind z.B. alle Anforderungen an die Beleuchtungseinrichtungen enthalten. Diese wurden in den letzten Jahren mehrfach überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst. Der ZIV ist in den zuständigen Gremien des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vertreten und arbeitet gemeinsam mit den Behörden an der ständigen Weiterentwicklung der technischen und rechtlichen Anforderungen. Diese sind notwendig um die Sicherheit der Radfahrenden im Straßenverkehr ständig zu erhöhen.
Ansprechpartner
Tim Salatzki
Leiter Technik & Normung
Tel +49 30 4 39 73 57 70
Fax +49 30 4 39 73 57 60
salatzki@ziv-zweirad.de