E-Bike-Tuning – Verantwortung und Rechtsfolgen
Anbieter von Tuning-Kits für E-Bikes 25 / Pedelecs versprechen für wenig Geld eine Erhöhung der gesetzlich auf 25 km/h limitierten Motorunterstützung. Der ZIV – Die Fahrradindustrie, setzt sich zusammen mit Herstellern, Fachverbänden und Gutachtern seit Jahren auf deutscher und europäischer Ebene für das Erschweren des Tunings und eine breite Aufklärung zu den Risiken und Rechtsfolgen ein.
E-Bikes 25 / Pedelecs sind auf eine Nenndauerleistung von 250 Watt und eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit mit elektrischer Tretkraftunterstützung von max. 25 km/h begrenzt. Nur dann sind sie gemäß § 63a Absatz 2, StVZO straßenverkehrsrechtlich Fahrrädern gleichgestellt. «Tuning macht E-Bikes 25 / Pedelecs aber zu Kraftfahrzeugen – mit allen Folgen», so Tim Salatzki, Leiter Technik und Normung beim ZIV. «Rechtlich ergeben sich weitreichende Folgen, die den meisten unserer Erfahrung nach nicht klar sind.»
E-Bikes 25 / Pedelecs sind auf eine Nenndauerleistung von 250 Watt und eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit mit elektrischer Tretkraftunterstützung von max. 25 km/h begrenzt. Nur dann sind sie gemäß § 63a Absatz 2, StVZO straßenverkehrsrechtlich Fahrrädern gleichgestellt. «Tuning macht E-Bikes 25 / Pedelecs aber zu Kraftfahrzeugen – mit allen Folgen», so Tim Salatzki, Leiter Technik und Normung beim ZIV. «Rechtlich ergeben sich weitreichende Folgen, die den meisten unserer Erfahrung nach nicht klar sind.»
Hersteller gehen aktiv gegen Tuning vor
Gemeinsam mit den Instituten und Verbänden der Fahrradindustrie arbeiten die deutschen und europäischen Hersteller bereits seit 2017 darauf hin, das Tuning von E-Bikes zu verhindern und Nutzende sowie Händler über die Risiken zu informieren. Seit 2021 gibt es zudem die Anti-Tuning-Initiative «Companies against Tampering» des Dachverbands der europäischen Fahrrad-, Pedelec-, Teile- und Zubehörindustrie CONEBI (Confederation of the European Bicycle Industry). Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die teilnehmenden Partner, alle geltenden Vorschriften zum Schutz vor Manipulationen einzuhalten, die bestehenden Standards kontinuierlich zu bewerten und zu verbessern sowie alle Akteure für die Gefahren durch Tuning zu sensibilisieren.
Das Fahrrad wird verkehrsrechtlich zu einem Kraftfahrzeug – dadurch ergeben sich gravierenden Konsequenzen:
Das Fahrrad wird verkehrsrechtlich zu einem Kraftfahrzeug – dadurch ergeben sich gravierenden Konsequenzen:
- Betriebserlaubnispflicht (Einzelabnahme durch autorisierte Prüfstelle)
- Fahrerlaubnispflichtig (Klasse abhängig von Höchstgeschwindigkeit)
- Versicherungspflichtig (Versicherungskennzeichen)
- Helmpflicht
- Keine Radwegebenutzung zulässig
- Nachweis der Betriebsfestigkeit aller sicherheitsrelevanten Bauteile
Konkrete mögliche Rechtsfolgen
… für Nutzende
- Ordnungswidrigkeit und Bußgeld
- Straftatbestand (§ 21 StVG: «Fahren ohne Fahrerlaubnis»; § 6 PflVG: „Fahren ohne Versicherungsschutz»). Im Wiederholungsfall evtl. Eintragung im Führungszeugnis (Vorbestraft)
- Verlust des Versicherungsschutzes (Privathaftpflicht)
- Verlust der Sachmängelhaftung und aller Gewährleistungsansprüche
- Verlust der Fahrerlaubnis
- Regelmäßig Teilschuld bei Unfall
- Beihilfe zur Straftat, Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit
- Haftung des Händlers für Personen- und Sachschäden
- Verlust des Betriebshaftpflicht-Versicherungsschutzes
Gutachter und Händler decken Tuning leicht auf
Im Falle eines Unfalls, egal ob mit oder ohne eigenes Verschulden, kann die Versicherung eine Untersuchung des Pedelecs durchführen lassen. Bei der Untersuchung durch eine sachverständige Prüfstelle werden Tuner schnell durch die im System gespeicherten Informationen entlarvt. Gleiches gilt auch für Fachwerkstätten, die Systemdaten ebenfalls auslesen können. Hier reicht in der Regel die hinterlegte Durchschnittsgeschwindigkeit als Indikator, um zu erkennen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.
Bauteile für höhere Dauerbelastung nicht ausgelegt
«Mit der höheren durchschnittlichen Geschwindigkeit steigen auch die Belastungen für die verbauten Teile», erläutert Tim Salatzki. «Den erhöhten Dauerbelastungen sind viele Komponenten, darunter vor allem die Bremsen, aber auch Lenker, Gabel und nicht zuletzt der Rahmen, im Gegensatz beispielsweise zu den geprüften E-Bike 45 / S-Pedelecs, mitunter nicht gewachsen.» Damit einher geht unter anderem der Verlust der Sachmängelhaftung und der Gewährleistungsansprüche und generell auch eine erhöhte Unfallgefahr. Darüber hinaus verweigern immer mehr Werkstätten Reparaturen und Wartungen an getunten E-Bikes, da für die Werkstatt nicht ersichtlich ist, welche Auswirkungen das Tuning auf die einzelnen Komponenten des E-Bikes hat.
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