Allgemeine Geschäftsbedingungen
ZIV-Technik-Konferenz
Die Konferenz wird vom Verband Zweirad-Industrie-Verband e.V. (kurz: ZIV) ausgerichtet. Dieser hat die ZR Zweirad-GmbH, eine Tochtergesellschaft des ZIV, beauftragt, die Veranstaltung durchzuführen. Der Verband übernimmt die inhaltliche Konzeption und Ausgestaltung. Die ZR – Zweirad-GmbH ist als Veranstalter für die Durchführung allein verantwortlich. Die ZR Zweirad-GmbH schließt Verträge über Tickets auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Veranstalter:
ZR – Zweirad-Gesellschaft mbH, Reinhardtstraße 7, 10117 Berlin
E-Mail: contact@zweirad-gesellschaft.de
Handelsregisternummer, Registergericht – HRB 5479,Amtsgericht Königstein i.Ts.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer –DE113890122
Vertretungsberechtigte Geschäftsführung – Burkhard Stork (nachfolgend «Konferenzveranstalter„)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an der ZIV Technik-Konferenz (nachfolgend „Konferenz»), die über die Konferenz-Website zwischen dem Konferenzveranstalter und der anmeldenden Person (nachfolgend «Teilnehmende/r») geschlossen werden. Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Konferenzveranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Mit dem Absenden der Online-Anmeldung erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden.
§ 1 – Vertragsschluss / Ticket-Bestellung
(1) Mit der Bestellung eines Tickets für die Konferenz über die Konferenz-Website geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab. (2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Konferenzveranstalter Ihr Angebot durch Übersendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail annimmt. Eine automatisch generierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung und damit keine Annahme des Vertragsangebots dar. (3) Bestellungen müssen spätestens am 30. Oktober 2026 beim Konferenzveranstalter eingegangen sein. Eine Anmeldung vor Ort ist nicht möglich. (4) Bestellungen werden nur im Rahmen der verfügbaren Teilnahmekapazitäten angenommen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Angebots. (5) ZIV-Mitglieder können ab dem 8. Juni 2026 Tickets bestellen, Nicht-Mitglieder ab dem 6. Juli 2026.
§ 2 – Ticket-Kategorien / Zahlungsbedingungen
(1) Ticket-Kategorien und -preise: Die folgenden Ticketkategorien stehen zur Verfügung: (a) Kostenfreie Tickets für ZIV-Mitgliedsunternehmen: ZIV-Mitgliedsunternehmen erhalten für bis zu zwei (2) Vertreter:innen pro Unternehmen kostenfreie Tickets. (b) Vergünstigte Tickets für weitere Vertreter:innen von ZIV-Mitgliedsunternehmen (ab der 3. Person): Preis 400,00 EUR netto. (c) Early-Bird-Ticket für Nicht-Mitglieder: Preis: 400,00 EUR netto, buchbar bis einschließlich 6. September 2026. (d) Standard-Ticket für Nicht-Mitglieder: Preis: 500,00 EUR netto, buchbar ab 7. September 2026. Alle Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preis der jeweiligen Ticket-Kategorie. (2) Nach Eingang der Ticket-Bestellung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung sowie eine Rechnung mit den Zahlungsdetails auf digitalem Wege. Die Buchungsbestätigung dient gleichzeitig als Ticket. (3) Die Teilnahmegebühr ist in Euro auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die Gebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang und ohne Abzug fällig. (4) Ihr Ticket wird erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Konferenzveranstalter gültig. (5) Bei Zahlungsverzug ist der Konferenzveranstalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. (7) Der Anspruch auf ein kostenfreies Ticket oder vergünstigtes Ticket gemäß Abs. 1 lit. a) und b) setzt voraus, dass die ZIV-Mitgliedschaft des buchenden Unternehmens zum Zeitpunkt der Buchung besteht und auf Anfrage des Konferenzveranstalters nachgewiesen werden kann. Der Konferenzveranstalter ist berechtigt, bei fehlender oder nicht nachgewiesener ZIV-Mitgliedschaft die Buchung zum regulären Ticketpreis umzustellen oder abzulehnen.
§ 3 – Leistungen und Programmänderungen
(1) Die Teilnehmenden haben die vertraglich vereinbarten Konferenzgebühren vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Veranstaltungsprogrammpunkte aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht wahrgenommen werden. (2) Der Konferenzveranstalter behält sich vor, unerhebliche inhaltliche oder organisatorische Änderungen gegenüber den auf der Website beschriebenen Leistungen vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt und die Qualität der Konferenz im Wesentlichen nicht beeinträchtigt wird. Dies umfasst insbesondere das Recht, einzelne Programmpunkte, Referierende oder Termine (im Rahmen des Konferenzzeitraums) zu ändern, zu verschieben oder durch gleichwertige zu ersetzen. Ein Anspruch auf die Durchführung bestimmter Programmpunkte oder die Anwesenheit einzelner Referierender besteht nicht. (3) Im Falle wesentlicher Änderungen wird der Konferenzveranstalter die Teilnehmenden per E-Mail informieren. Soweit dem Teilnehmenden die Teilnahme aufgrund einer wesentlichen Änderung nicht zumutbar ist, steht ihm ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 313, § 323 BGB) zu; im Übrigen gelten die Stornoregelungen nach § 5. (4) Absage der Konferenz durch den Veranstalter: Wird die Konferenz durch den Konferenzveranstalter abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Unterkunftskosten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Konferenzveranstalter hat die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten. Bei einer Absage aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, behördliche Verfügungen, Pandemien, Streik) haftet der Konferenzveranstalter nicht für mittelbare Schäden oder Folgekosten der Teilnehmenden.
§ 4 – Widerrufsrecht – Ausschluss
Hinweis zum Widerrufsrecht für Teilnehmende, die nicht Unternehmer sind: Bei Verträgen, die über die Konferenz-Website abgeschlossen werden, handelt es sich um Fernabsatzverträge im Sinne des § 312b BGB. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht jedoch kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen, wenn im Vertrag ein bestimmter Termin oder Zeitraum zur Erbringung vorgesehen ist. Da die Konferenz an einem festen Termin stattfindet, gilt dies vorliegend: Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB steht Ihnen nicht zu. Unberührt hiervon bleiben die vertraglichen Stornorechte gemäß § 5 dieser AGB.
§ 5 – Stornierung und Ticketübertragung
(1) Sie haben das Recht, Ihre Buchung bis zum 15. Oktober 2026 schriftlich (per E-Mail) zu stornieren. Die Stornierungserklärung ist per E-Mail an contact@zweirad-gesellschaft.de zu richten. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Stornierungserklärung beim Konferenzveranstalter. (2) Bei einer Stornierung bis zum 15. Oktober 2026 wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet. (3) Nach dem 15. Oktober 2026 ist eine Stornierung ausgeschlossen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr findet in diesem Fall nicht statt, es sei denn, es liegt ein gesetzliches Rücktrittsrecht gemäß § 3 Abs. 3 dieser AGB vor. (4) Unabhängig vom Stornierungsrecht können Sie Ihr gebuchtes Ticket bis zum 30. Oktober 2026 auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung per E-Mail an contact@zweirad-gesellschaft.de unter Angabe der Buchungsdaten sowie der vollständigen Kontaktdaten der Person, an die das Ticket übertragen werden soll. Die Übertragung bedarf der Bestätigung durch den Konferenzveranstalter. Eventuelle Preisdifferenzen zwischen den Ticketkategorien sind von der anmeldenden Person zu tragen. (5) Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag an Dritte ist – mit Ausnahme der Ticketübertragung gemäß Abs. 4 – ausgeschlossen. (6) Für kostenfreie Tickets gemäß § 2 Abs. 1 lit. a) findet eine Erstattung nicht statt. Die Stornierung ist dennoch bis zum 15. Oktober 2026 schriftlich mitzuteilen, damit die freigewordene Kapazität anderweitig vergeben werden kann. Die Ticketübertragung gemäß Abs. 4 bleibt auch bei kostenfreien Tickets möglich, sofern die Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 7 vorliegen.
§ 6 – Hausrecht und Teilnahmevoraussetzungen
(1) Der Konferenzveranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen oder von der Veranstaltung zu verweisen, die:
§ 7 – Foto-, Film- und Tonaufnahmen
(1) Die Konferenz ist eine öffentliche Veranstaltung, bei der Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden. Auf diesen Umstand wird am Eingang und zu Beginn der Veranstaltung gesondert hingewiesen. (2) Die Anfertigung und Nutzung von Aufnahmen durch den Konferenzveranstalter sowie durch den ZIV erfolgt auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere §§ 22, 23 KUG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen des Veranstalters an der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit). Näheres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Konferenzveranstalters. (3) Soweit Sie mit einer Aufnahme Ihrer Person nicht einverstanden sind und die Voraussetzungen für eine Nutzung ohne Ihre gesonderte Einwilligung nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte vor oder während der Veranstaltung an das Veranstaltungspersonal oder nach der Veranstaltung unter den unter dem Impressum genannten Kontaktdaten an den Konferenzveranstalter. (4) Aufnahmen zum rein privaten Gebrauch sind gestattet, dabei obliegt es den Teilnehmenden, die Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten.
§ 8 – Haftung
(1) Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden gegen den Konferenzveranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht:
§ 9 – Außergerichtliche Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform ist erreichbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr (2) Der Konferenzveranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 10 – Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen. (2) Gerichtsstand: Erfüllungsort für sämtliche vom Konferenzveranstalter nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen ist Berlin. Der Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Berlin, soweit die Vertragsparteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind oder eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (3) Textform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch die teilnehmende Person sind unwirksam. (4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Soweit die Unwirksamkeit auf einem Verstoß gegen eine Bestimmung des AGB-Rechts beruht, gilt § 306 BGB.
Die Konferenz wird vom Verband Zweirad-Industrie-Verband e.V. (kurz: ZIV) ausgerichtet. Dieser hat die ZR Zweirad-GmbH, eine Tochtergesellschaft des ZIV, beauftragt, die Veranstaltung durchzuführen. Der Verband übernimmt die inhaltliche Konzeption und Ausgestaltung. Die ZR – Zweirad-GmbH ist als Veranstalter für die Durchführung allein verantwortlich. Die ZR Zweirad-GmbH schließt Verträge über Tickets auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Veranstalter:
ZR – Zweirad-Gesellschaft mbH, Reinhardtstraße 7, 10117 Berlin
E-Mail: contact@zweirad-gesellschaft.de
Handelsregisternummer, Registergericht – HRB 5479,Amtsgericht Königstein i.Ts.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer –DE113890122
Vertretungsberechtigte Geschäftsführung – Burkhard Stork (nachfolgend «Konferenzveranstalter„)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an der ZIV Technik-Konferenz (nachfolgend „Konferenz»), die über die Konferenz-Website zwischen dem Konferenzveranstalter und der anmeldenden Person (nachfolgend «Teilnehmende/r») geschlossen werden. Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Konferenzveranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Mit dem Absenden der Online-Anmeldung erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden.
§ 1 – Vertragsschluss / Ticket-Bestellung
(1) Mit der Bestellung eines Tickets für die Konferenz über die Konferenz-Website geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab. (2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Konferenzveranstalter Ihr Angebot durch Übersendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail annimmt. Eine automatisch generierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung und damit keine Annahme des Vertragsangebots dar. (3) Bestellungen müssen spätestens am 30. Oktober 2026 beim Konferenzveranstalter eingegangen sein. Eine Anmeldung vor Ort ist nicht möglich. (4) Bestellungen werden nur im Rahmen der verfügbaren Teilnahmekapazitäten angenommen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Angebots. (5) ZIV-Mitglieder können ab dem 8. Juni 2026 Tickets bestellen, Nicht-Mitglieder ab dem 6. Juli 2026.
§ 2 – Ticket-Kategorien / Zahlungsbedingungen
(1) Ticket-Kategorien und -preise: Die folgenden Ticketkategorien stehen zur Verfügung: (a) Kostenfreie Tickets für ZIV-Mitgliedsunternehmen: ZIV-Mitgliedsunternehmen erhalten für bis zu zwei (2) Vertreter:innen pro Unternehmen kostenfreie Tickets. (b) Vergünstigte Tickets für weitere Vertreter:innen von ZIV-Mitgliedsunternehmen (ab der 3. Person): Preis 400,00 EUR netto. (c) Early-Bird-Ticket für Nicht-Mitglieder: Preis: 400,00 EUR netto, buchbar bis einschließlich 6. September 2026. (d) Standard-Ticket für Nicht-Mitglieder: Preis: 500,00 EUR netto, buchbar ab 7. September 2026. Alle Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preis der jeweiligen Ticket-Kategorie. (2) Nach Eingang der Ticket-Bestellung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung sowie eine Rechnung mit den Zahlungsdetails auf digitalem Wege. Die Buchungsbestätigung dient gleichzeitig als Ticket. (3) Die Teilnahmegebühr ist in Euro auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die Gebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang und ohne Abzug fällig. (4) Ihr Ticket wird erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Konferenzveranstalter gültig. (5) Bei Zahlungsverzug ist der Konferenzveranstalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. (7) Der Anspruch auf ein kostenfreies Ticket oder vergünstigtes Ticket gemäß Abs. 1 lit. a) und b) setzt voraus, dass die ZIV-Mitgliedschaft des buchenden Unternehmens zum Zeitpunkt der Buchung besteht und auf Anfrage des Konferenzveranstalters nachgewiesen werden kann. Der Konferenzveranstalter ist berechtigt, bei fehlender oder nicht nachgewiesener ZIV-Mitgliedschaft die Buchung zum regulären Ticketpreis umzustellen oder abzulehnen.
§ 3 – Leistungen und Programmänderungen
(1) Die Teilnehmenden haben die vertraglich vereinbarten Konferenzgebühren vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Veranstaltungsprogrammpunkte aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht wahrgenommen werden. (2) Der Konferenzveranstalter behält sich vor, unerhebliche inhaltliche oder organisatorische Änderungen gegenüber den auf der Website beschriebenen Leistungen vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt und die Qualität der Konferenz im Wesentlichen nicht beeinträchtigt wird. Dies umfasst insbesondere das Recht, einzelne Programmpunkte, Referierende oder Termine (im Rahmen des Konferenzzeitraums) zu ändern, zu verschieben oder durch gleichwertige zu ersetzen. Ein Anspruch auf die Durchführung bestimmter Programmpunkte oder die Anwesenheit einzelner Referierender besteht nicht. (3) Im Falle wesentlicher Änderungen wird der Konferenzveranstalter die Teilnehmenden per E-Mail informieren. Soweit dem Teilnehmenden die Teilnahme aufgrund einer wesentlichen Änderung nicht zumutbar ist, steht ihm ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 313, § 323 BGB) zu; im Übrigen gelten die Stornoregelungen nach § 5. (4) Absage der Konferenz durch den Veranstalter: Wird die Konferenz durch den Konferenzveranstalter abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Unterkunftskosten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Konferenzveranstalter hat die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten. Bei einer Absage aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, behördliche Verfügungen, Pandemien, Streik) haftet der Konferenzveranstalter nicht für mittelbare Schäden oder Folgekosten der Teilnehmenden.
§ 4 – Widerrufsrecht – Ausschluss
Hinweis zum Widerrufsrecht für Teilnehmende, die nicht Unternehmer sind: Bei Verträgen, die über die Konferenz-Website abgeschlossen werden, handelt es sich um Fernabsatzverträge im Sinne des § 312b BGB. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht jedoch kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen, wenn im Vertrag ein bestimmter Termin oder Zeitraum zur Erbringung vorgesehen ist. Da die Konferenz an einem festen Termin stattfindet, gilt dies vorliegend: Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB steht Ihnen nicht zu. Unberührt hiervon bleiben die vertraglichen Stornorechte gemäß § 5 dieser AGB.
§ 5 – Stornierung und Ticketübertragung
(1) Sie haben das Recht, Ihre Buchung bis zum 15. Oktober 2026 schriftlich (per E-Mail) zu stornieren. Die Stornierungserklärung ist per E-Mail an contact@zweirad-gesellschaft.de zu richten. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Stornierungserklärung beim Konferenzveranstalter. (2) Bei einer Stornierung bis zum 15. Oktober 2026 wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet. (3) Nach dem 15. Oktober 2026 ist eine Stornierung ausgeschlossen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr findet in diesem Fall nicht statt, es sei denn, es liegt ein gesetzliches Rücktrittsrecht gemäß § 3 Abs. 3 dieser AGB vor. (4) Unabhängig vom Stornierungsrecht können Sie Ihr gebuchtes Ticket bis zum 30. Oktober 2026 auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung per E-Mail an contact@zweirad-gesellschaft.de unter Angabe der Buchungsdaten sowie der vollständigen Kontaktdaten der Person, an die das Ticket übertragen werden soll. Die Übertragung bedarf der Bestätigung durch den Konferenzveranstalter. Eventuelle Preisdifferenzen zwischen den Ticketkategorien sind von der anmeldenden Person zu tragen. (5) Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag an Dritte ist – mit Ausnahme der Ticketübertragung gemäß Abs. 4 – ausgeschlossen. (6) Für kostenfreie Tickets gemäß § 2 Abs. 1 lit. a) findet eine Erstattung nicht statt. Die Stornierung ist dennoch bis zum 15. Oktober 2026 schriftlich mitzuteilen, damit die freigewordene Kapazität anderweitig vergeben werden kann. Die Ticketübertragung gemäß Abs. 4 bleibt auch bei kostenfreien Tickets möglich, sofern die Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 7 vorliegen.
§ 6 – Hausrecht und Teilnahmevoraussetzungen
(1) Der Konferenzveranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen oder von der Veranstaltung zu verweisen, die:
- gegen diese AGB oder die Veranstaltungsordnung verstoßen,
- das Hausrecht verletzen oder den geordneten Veranstaltungsablauf stören,
- durch ihr Verhalten andere Teilnehmende oder das Veranstaltungspersonal belästigen, gefährden oder diskriminieren.
§ 7 – Foto-, Film- und Tonaufnahmen
(1) Die Konferenz ist eine öffentliche Veranstaltung, bei der Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden. Auf diesen Umstand wird am Eingang und zu Beginn der Veranstaltung gesondert hingewiesen. (2) Die Anfertigung und Nutzung von Aufnahmen durch den Konferenzveranstalter sowie durch den ZIV erfolgt auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere §§ 22, 23 KUG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen des Veranstalters an der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit). Näheres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Konferenzveranstalters. (3) Soweit Sie mit einer Aufnahme Ihrer Person nicht einverstanden sind und die Voraussetzungen für eine Nutzung ohne Ihre gesonderte Einwilligung nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte vor oder während der Veranstaltung an das Veranstaltungspersonal oder nach der Veranstaltung unter den unter dem Impressum genannten Kontaktdaten an den Konferenzveranstalter. (4) Aufnahmen zum rein privaten Gebrauch sind gestattet, dabei obliegt es den Teilnehmenden, die Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten.
§ 8 – Haftung
(1) Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden gegen den Konferenzveranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht:
- Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind,
- Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Konferenzveranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder
- eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen arglistig verschwiegener Mängel in Betracht kommt.
§ 9 – Außergerichtliche Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform ist erreichbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr (2) Der Konferenzveranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 10 – Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen. (2) Gerichtsstand: Erfüllungsort für sämtliche vom Konferenzveranstalter nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen ist Berlin. Der Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Berlin, soweit die Vertragsparteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind oder eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (3) Textform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch die teilnehmende Person sind unwirksam. (4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Soweit die Unwirksamkeit auf einem Verstoß gegen eine Bestimmung des AGB-Rechts beruht, gilt § 306 BGB.