ZIV und GRS informieren: E-Bike Batterien – Kostenlose Abholung über den Handel

E-Bike-Batterien gelten gem. Batteriegesetz (BattG) als sogenannte Industriebatterien. Vertreiber von E-Bikes und E-Bike Batterien sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien kostenfrei vom Endverbraucher zurücknehmen. Eine Abgabemöglichkeit von E-Bike Batterien über die Kommunen (Wertstoff- und Recyclinghöfe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Mit dem Ziel einer privatwirtschaftlich organisierten, ordnungsgemäßen Entsorgung von E-Bike Batterien, hat der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) bereits 2010 über die GRS Service GmbH (GRS Batterien) ein freiwilliges Branchensystem für E-Bike-Batterien eingerichtet (GRS eMobility).

Seit dem 1. Januar 2021 ist die Novellierung des Batteriegesetzes (BattG) in Kraft. Grundsätzlich ändert sich nichts für die Rücknahme von E-Bike Batterien, dennoch möchte diese aktuelle Kommunikation erneut Verbraucher, Fahrradhandel sowie Wertstoff- und Recyclinghöfe über das etablierte Rücknahmesystem von ZIV und GRS mit einem Informationsblatt unterrichten.



Der Zweirad-Industrie-Verband e.V. ist die nationale Interessenvertretung und Dienstleister der deutschen und internationalen Fahrradindustrie. Dazu gehören Hersteller und Importeure von Fahrrädern, E-Bikes, Fahrradkomponenten und Zubehör.
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